Per "e.V."
durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de
Versuchter
Domainklau
Als das mit wdr.org
passierte, klappte bei meinem Provider zunächst nicht alles
auf Anhieb mit der neuen Adresse. Einer der Hotliner, ein Mann
aus dem Osten Deutschlands und somit jahrlangen Kummer mit den
Obrigkeiten gewohnt, meinte damals nur, ich solle mich nicht so
aufregen, denn das sei doch erst der Anfang, ich würde die
Kölner sowieso nun für den Rest meines Lebens am A....
haben. Fand ich damals etwas frech - aber leider ist es die Wahrheit.
:-( Gibt man denen den kleinen Finger...
Am 11.8. wurde mir
von der Registrierungsstelle für amerikanische Domains, Networksolutions
USA, eine Mail vorgelegt, mit der die Domain wdr.org an eine Dienststelle
der Telekom Oldenburg übertragen werden sollte. Auch der
Verantwortliche von wdr.de war in den Einträgen enthalten;
trotzdem hielt ich das Ganze zunächst für einen schlechten
Scherz, mit dem jemand der Telekom was ans Bein binden wollte.
Schließlich war zwar in der Unterlassungserklärung,
jedoch nicht mehr in der einstweiligen Verfügung und auch
nicht mehr im Gerichtsverfahren oder -urteil von der eigentlichen
Übergabe der Domain die Rede - nur davon, daß ich auf
diesen nicht mehr meinen Lebenslauf, meine Telefonnummer etc.
angeben dürfe. Und vom Rundfunk hatte mich auch niemand kontaktiert.
Außerdem wird wdr.de ja auch nicht von der Telekom betrieben.
Also wurde diese Mail als Fälschung angesehen und dementsprechend
ablehnend beantwortet.
Eine spätere Nachfrage
bei der Telekom Oldenburg ergab jedoch, daß man tatsächlich
einen Kaufvertrag des westdeutschen Rundfunks für wdr.org
vorliegen habe. Man hatte meinen Namen, eine Kunden- und eine
Auftragsnummer.
Kaufvertrag???
Ich hatte keinen Kaufvertrag unterschrieben, wdr.org stand
auch nie zum Verkauf.
Daraufhin hat die Telekom
Oldenburg nochmal genauer nachrecherchiert: Der Rundfunk hatte
einfach die einstweilige Verfügung (also noch nicht einmal
das Gerichtsurteil, das ja auch gegen die EV hätte ausfallen
können) an die Telekom geschickt und auf Grundlage dessen
die Domainübernahme in Auftrag gegeben. Natürlich hatte
bei der Telekom sich niemand durch die EV durchgewühlt (haben
Sie vielleicht das Urteil komplett gelesen? Also...) und deshalb
auch nicht gemerkt, daß man hier den Deppen machen sollte.
Der Telekom war der Vorfall peinlich, man hat sich bei mir entschuldigt.
Man übernehme dort ständig eingeklagte Domains für
den westdeutschen Rundfunk (wieviele pro Tag, konnte ich leider
nicht in Erfahrung bringen, aber ebenso wie am Landgericht Köln
sind wohl ganze Abteilungen damit gut ausgelastet...), und sei
deshalb davon ausgegangen, daß auch ein entsprechendes Urteil
ergangen sei. Für mich ist dies aber versuchter Diebstahl,
zumal ich ähnliche Vorfälle gerade wenige Wochen zuvor
in der PC-ONLiNE beschrieben hatte. Da im Prinzip jeder ein solches
Formular bei Networksolutions ausfüllen kann, war nicht zu
erwarten, daß es sich tatsächlich um einen offiziellen
Vorgang handelt.
Merkwürdiger Stil,
statt eine mögliche Domainübergabe vernünftig anzusprechen,
es durch einen Dritten einfach mal so zu probieren. Selbst wenn
man dort glaubt, einen Anspruch auf die Domain zu haben (wovon
seit 4 Monaten nicht mehr die Rede war), so kann man das doch
nicht einfach so ohne Vorwarnung durch die Hintertür regeln?!?
Immerhin hatte ich zwar mittlerweile alle privaten Konatkte informiert;
es liefen aber immer noch Pressemitteilungen für PC-ONLiNE
über E-Mail-Adressen von wdr.org, auch wenn diese nach außen
nicht mehr angegeben werden, weil die Firmen ihre Verteiler noch
nicht aktualisiert haben. Und auch teils sehr vertrauliche E-Mails
für die Bank UBS Warburg - zuvor Warburg Dillon Read - liefen
immer noch auf dieser Domain auf, weil die sie vor mir hatten.
Bei mir sind diese Mails sicher - aber im Rundfunk???
Ich rechnete schon
mit einem Schreiben des Rundfunks, in dem man sagt "nachdem
Sie unser Angebot zur Güte nicht angenommen haben...".
Ich hatte sowas mal vor einigen Jahren von einem dieser Verlage,
die einem Bücher 14 Tage zur Ansicht schicken: Buch gefiel
nicht, ging nach 3 Tagen zurück. Rechnung kam trotzdem. Rechnung
wurde nicht bezahlt. Verlag schickte Ziegelstein per Nachnahme.
Ziegelstein-Nachnahme wurde nicht angenommen, ging zurück.
Rechtsabteilung des Verlags schrieb empört "nachdem
Sie unser Buch behalten und unser Angebot zur Güte nicht
angenommen haben..." - kurz vor dem Gerichtstermin fand der
Verlag dann sein zurückgesandtes Buch plötzlich doch
wieder...
Es paßt in ein
von Anfang an unsauberes Verhalten:
- erst die Zusendung
der Abmahnung und Unterlassungserklärung mit Streitwert
10.100 Mark in der Aufmachung einer freigestempelten Pressemitteilung
(von denen ich damals kurz vor der CeBIT täglich 20-50
bekam) statt z.B. als Einschreiben
- dann die Auskunft
des Justitiars gegenüber meinem Anwalt, die Abmahnung "koste
die üblichen Gebühren" und es wären weder
Kompromisse noch eine Übergangsfrist möglich, was
dazu führte, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben,
weil es mir niemals möglich gewesen wäre, dieser fristgerecht
ohne Computer im Umzug nachzukommen und dann ja sofort 10.100
Mark fällig geworden wären
- dann eine einstweilige
Verfügung nur eine Stunde nach Ablauf des Ultimatums mit
plötzlich 500.000 Mark Streitwert. Die Folge: in der Endproduktion
der PC-ONLiNE mußte ich plötzlich aus derselben aussteigen
und einen Verlagscomputer umbauen, um auf die Webseiten zugreifen
und der einstweiligen Verfügung nachkommen zu können.
Selbst der vielgeschmähte Abmahnanwalt Freiherr von Gravenreuth
benutzt stets denselben Streitwert in Abmahnung und Verfahren,
legt also das zu erwartende Risko eines Prozesses klar dar.
Ich soll dagegen als "abschreckendes Beispiel für
echte Verfolger des westdeutschen Rundfunks dienen", so
derselbe. Bitte wen soll das denn abschrecken? Herrn Kirch??
Wohl kaum. Oder andere Leute, deren Initialen auch WDR sind?
Oder soll es den normalen Fernsehzuschauer beeindrucken?
- und nun wird behauptet,
es hätte eine Übergangsfrist gegeben (würde ich
auch nachher sagen...) und die Unterlassungserklärung wäre
gratis gewesen, ich und mein Anwalt seien aber zu blöd,
zu wissen, daß "die üblichen Gebühren"
gratis bedeutet. Na toll :-((
Das ist aber immer
noch nicht alles, denn:
Jetzt wird auch W.D.Roth verboten
...
und wer uns unterstützen möchte, kann ab sofort über
diesen
Link Bücher
bei Amazon.de bestellen - es würde zwar wohl verdammt
viele Bücher brauchen, um von 5% Provision den Prozeß
zu finanzieren, aber Lesen bildet ja bekanntlich - ganz im Gegensatz
zum Fernsehen! - und damit ist es im doppelten Sinn für einen
guten Zweck, ohne etwas zusätzlich zu kosten - nicht mal
Porto...!
1&1 hat uns ebenfalls
einen sehr
reichhaltigen Shop gebaut. Dort gibt es unter anderem
T-DSL,
Handys, Internetzugang, ISDN-Anschlüsse,
Consors-Online-Broking, Online-Shopsysteme, 0700er-Telefonnummern
und natürlich die bekannt preisgünstigen und dennoch
zuverlässigen Websites
unter eigener Domain.
Um ehrlich zu sein: wegen letzterem haben wir den 1&1-Shop
lange nicht beworben, denn wir wollen ja nicht noch mehr Leute
ins Unglück stürzen. Auch wollen wir unserem eigenen
Provider Speedlink eigentlich nicht das Wasser abgraben. Solange
die Website aber wirklich rein privat ist - und schon ein Werbebanner
der 1&1-Community macht sie leider bei manchen unserer Rechtsverdreher
zu einer kommerziellen Website - besteht allerdings keine Gefahr.
Gleiches gilt für eine Vanity-Rufnummer wie 0700-JOHNDOE.
Wer bei der 0700-Rufnummer Probleme vermeiden will, kann außerdem
auf das Buchstabenäquivalent verzichten und nur eine normale
Telefonnummer angeben.
Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.
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