Rundfunk contra Internet: Der Streit um wdr.org
 
 

 

 

Per "e.V." durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de

Jetzt wird auch W.D.Roth verboten

Tja, kaum war ich mal 14 Tage in Urlaub, um mich vom "WDÄRger" zu erholen, kam der nächste Knaller: Der westdeutsche Rundfunk will mir nun auch die Schreibweise "W.D.Roth" bzw. "wdroth" verbieten. Das war mein Autorenzeichen bei Zeitschriften, die den Nachnamen ausschreiben, wie bei freien Mitarbeitern oft üblich. Außerdem war es meine E-Mail-Adresse bei PC-ONLiNE (wdroth@pconline.de). Und schließlich hatte ich mir extra auf Anraten meines Chefs, aber auf eigene Kosten die Domain wdroth.de beschafft, um unter wdroth.de die Pressemeldungen für PC-ONLiNE zu verarbeiten, die früher unter wdr.org eingingen. Die waren damit dann ein zweites Mal weg! :-(

Ja können die sich beim westdeutschen Rundfunk denn ihre Pressemitteilungen nicht selbst auf ihre eigenen E-Mail-Adressen anfordern??? Die Firmen schicken die gerne, glaubt es mir, ihr müßt mir nicht meine Meldungen wegnehmen! Oder geht es hier nicht vielmehr um pure Schikane und Arbeitsbehinderung? Beziehungsweise schlichtweg um harte und unfaire Konkurrenz? Darum, klarzustellen "wir können Dir jederzeit den Saft abstellen - ob E-Mail oder Telefon, wir entscheiden, welche Informationen Du zukünftig noch bekommen darfst und welche wir lieber selbst einsacken!"

Ich gebe zu, ich habe wirklich bislang keine Konkurrenz zwischen mir und dem westdeutschen Rundfunk gesehen. Zwischen mir persönlich und dem Rundfunk gibt es die auch nicht, da ich bislang keinen Rundfunk mache und auch kein Verleger oder auch nur Arbeitgeber bin. Aber da man mir ja nun erklärt hat, daß der Rundfunk auch die Lizenz zum Bücherdrucken und -schreiben hat und ebenso nun auch nach Rundfunk und Fernsehen das Internet als "drittes Bein" heimsucht, steigt er vielleicht auch noch als viertes Bein ins Fach- und Special-Interest-Zeitschriftengeschäft ein. Das allerdings würde die Sache dann erklären.

Die fadenscheinige Begründung für das Verbot des Internet-Adreßbestandteils "wdroth": Der "Zusatz 'oth'" sei nicht genügend kennzeichnungskräftig, es stehe immer noch 'wdr' drin. D.h., der westdeutsche Rundfunk kann nun auch beispielsweise http://www.screwdriver.com abmahnen. Das kann doch wohl alles nicht wahr sein???

Ist es leider. Es gibt einen an mich adressierten Brief der Chefjustitiarin, der merkwürdigerweise allerdings nur meinem Anwalt als Kopie vorliegt - das Original ging verloren. Auch fehlt die letzte Seite. An der Echtheit besteht trotzdem kein Zweifel. Und darin steht:

"Lassen Sie mich abschließend noch einmal darauf hinweisen, daß der WDR nicht dulden wird, wenn Sie in der Zukunft keinen eindeutigen Abstand zur geschützten Marke "wdr" einhalten. [...] Zur Vermeidung der Verwässerung der Marke "wdr" ist eine klare Trennung zwischen den Zeichenbestandteilen "wd" und "r" geboten."

Interessant, daß man nun sogar die eigene Marke kleinschreibt, um die Nähe zur Schreibweise "wdroth" zu erhöhen. Akzeptieren würde man "wd-roth". Diese Schreibweise wiederum ist allerdings eine böse Falle:

a) ist mein Name nicht Wolf Dieter-Roth, sondern Wolf-Dieter Roth. D.h., auf wd-roth hätte ich gar keine Namensrechte. Noch das kleinste Problem - das Namensrecht ist im Internet ja sowieso keinen Pfifferling wert

b) gelten Trennzeichen wie Punkte (bei Internetadressen sowieso nicht möglich) oder Bindestriche im Markenrecht nicht viel. Ob mich deshalb dieser Brief davor bewahrt, auch unter wd-roth später noch ein drittes Mal vom westdeutschen Rundfunk verklagt zu werden, ist fraglich

c) wenn man eine Internetadresse tatsächlich so buchstabenweise zerlegen darf, um daraus Marken zu isolieren, was der Rundfunk ja tut, dann ist in "wd-roth" nun ausgerechnet ein "d-" zu finden. D.h., man will mir nun auch noch den berüchtigten Abmahnanwalt und Werbestar Joachim Steinhöfel ("hat da jemand zwanzig gesagt?") mit seiner Firma Topware auf den Hals hetzen. Toll. Die unheilvolle Bedeutung von "d-" im Internet ist dem westdeutschen Rundfunk nun wirklich wohlbekannt - schließlich mußte einer der besseren öffentlich-rechtlichen Sender, das Deutschlandradio Berlin, wegen diesem Herrn Steinhöfel die Benutzung der Domain d-radio.de aufgeben - übrigens auch eine Entscheidung des Kölner Landgerichts!

d) am Telefon geht das mit dem Bindestrich garantiert daneben, abgesehen davon, daß es Monate gedauert hätte, alle bestehenden Kontakte von den schon wieder neuen Adressen "wd-roth@pconline.de" und "news@wd-roth.de" zu informieren.

e) und wenn der westdeutsche Rundfunk dann auch noch wdroth.de einkassiert hat, kann er mir sogar meinen kompletten Namen verbieten, weil der dann ja wieder zu große Ähnlichkeit mit wdroth hat. :-(

Nein! Auf wdroth.de wird es kein öffentlich-rechtliches Nordrhein-Westfalen-Portal geben. Jetzt ist Schluß mit dem Mist!

(Anmerkung: Später wurde dann doch eine Weiterleitung von Webauftritt und E-Mail-Adressen unter wdroth.de auf den westdeutschen Rundfunk geschaltet, um Weiterungen zu vermeiden)

Ich werde das hiesige Einwohnermeldeamt fragen, wieviel eine Namensänderung kostet. Am besten, ich lasse mir das '-Dieter' streichen, das kann sich dann ja der Intendant Fritz Pleitgen einverleiben (ergibt Fritz-Dieter Pleitgen, klingt doch gut - aber bloß nicht abkürzen!!!).

Immerhin hat sich der westdeutsche Rundfunk mittlerweile bereit erklärt, von einem Verfahren gegen W.D.Roth/wdroth.de eventuell abzusehen, wenn ich hier nichts mehr weiter aus dem Schriftverkehr veröffentliche (!). Als schnelle Lösung, um meine Arbeit bei PC-ONLiNE weiter zu tun, sind die E-Mail-Adressen unter wdroth.de trotzdem gescheitert, denn das Risiko einer weiteren EV war zu groß und nachdem ich nun zweimal ein Wochenende durchgearbeitet hatte, um ca. 700 Kontakte anzuschreiben und von der Adreßänderung zu informieren, werde ich sicher kein drittes Mal eine solche Aktion starten, um mitzuteilen, daß es nun wieder erlaubt ist. Zudem ist ja immer noch markenrechtlich zu klären, ob nicht noch jemand anders....

(Nachtrag: Knapp 2 Jahre später hat der westdeutsche Rundfunk die Benutzung von wdroth.de für E-Mail gestattet und den Anspruch auf das Weiterleiten von unter dieser Domain eingehender E-Mails fallengelassen. In einem Webauftritt dürfe allerdings nach wie vor nichts aus Amateurfunk, Schriftstellerei oder Journalismus vorkommen, ebensowenig andere Funkdinge wie Schnurlostelefone, Handys, Satellitenempfang etc. Da Funk in jeder Form nun einmal immer ein wichtiger Bestandteil meines Lebens war (ob nun beruflich oder privat), wird es daher auf wdroth.de dennoch keinen irgendwie sinnvollen Webauftritt geben können. Der einzig nicht betroffene Bereich wäre Webdesign - und damit will ich nun wirklich nichts mehr zu tun haben)

Und damit ist für mich klar, daß ich wirklich wichtigen Schriftverkehr nicht mehr auf einer E-Mail-Adresse abwickeln werde, der einer mir gehörenden Domain zugeteilt ist. Bei einem normalen Umzug (der ja auch nicht gerichtlich erzwungen weden kann) hat man zweimal ein halbes Jahr Nachsendefrist und danach geht Post an die alte Adresse an den Absender zurück. Bei E-Mails reicht dagegen eine Abmahnung, um sich innerhalb einer Woche die fremde Adresse einzuverleiben, und die Absender werden gegebenenfalls nie erfahren, daß ihre E-Mails nicht dort angekommen sind, wo sie sie hinsenden wollten.

Tja, das Wichtigste ist wohl, trotz Dauerärger den Humor zu behalten. Ein guter Freund von mir - Jo Lüders, DJ7JL, Privatradiopionier und Funkamateur - ist leider gerade an solchem Ärger viel zu früh gestorben. Ihm hatte zuletzt ein Sender namens MagicStar seinen Sender MagicBlue verbieten wollen. :-(

Die Frage, wo ich die 40.000,- hernehmen soll, nachdem mir mein vorheriger Job schon 50.000 Verlust durch Umzugsverluste eingebrockt hat, ist allerdings immer noch ungeklärt, zumal PC-ONLiNE auch noch eingestellt wurde (ein Unglück kommt halt selten allein - daran ist der westdeutsche Rundfunk allerdings unbeteiligt gewesen!). Mehr im Folgenden über die Zukunft:

Wie geht es nun weiter ?

... und wer uns noch anderweitig unterstützen möchte, kann ab sofort über diesen Link Bücher bei Amazon.de bestellen - es würde zwar wohl verdammt viele Bücher brauchen, um von 5% Provision den Prozeß zu finanzieren, aber Lesen bildet ja bekanntlich - ganz im Gegensatz zum Fernsehen! - und damit ist es im doppelten Sinn für einen guten Zweck, ohne etwas zusätzlich zu kosten - nicht mal Porto...!

1&1 hat uns ebenfalls einen sehr reichhaltigen Shop gebaut. Dort gibt es unter anderem T-DSL, Handys, Internetzugang, ISDN-Anschlüsse, Consors-Online-Broking, Online-Shopsysteme, 0700er-Telefonnummern und natürlich die bekannt preisgünstigen und dennoch zuverlässigen Websites unter eigener Domain.
Um ehrlich zu sein: wegen letzterem haben wir den 1&1-Shop lange nicht beworben, denn wir wollen ja nicht noch mehr Leute ins Unglück stürzen. Auch wollen wir unserem eigenen Provider Speedlink eigentlich nicht das Wasser abgraben. Solange die Website aber wirklich rein privat ist - und schon ein Werbebanner der 1&1-Community macht sie leider bei manchen unserer Rechtsverdreher zu einer kommerziellen Website - besteht allerdings keine Gefahr. Gleiches gilt für eine Vanity-Rufnummer wie 0700-JOHNDOE. Wer bei der 0700-Rufnummer Probleme vermeiden will, kann außerdem auf das Buchstabenäquivalent verzichten und nur eine normale Telefonnummer angeben.

Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.

 

DL2MCD

 

 
 
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