Per
"e.V." durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de
Prolog
Diese Seiten unter der heutigen Oberadresse www.dl2mcd.de sind und bleiben auf dem Stand des Jahres 2000, ältere Bereiche wie die ursprüngliche "Web-Visitenkarte", auf die der Prozeß im Jahr 2000 einging, entsprechen, von juristisch notwendigen Änderungen abgesehen, dem Stand von 1998. Das ganze Thema ist mir nach wie vor so unangenehm, daß ich keine Lust habe, die Texte zu aktualisieren und auf tote Links etc. zu überprüfen, deren es nach all den Jahren leider etliche gibt. Ebenso sind Kommentare über unmodernes Webdesign fehl am Platz, zumal ich nun einmal Spielereien wie Video, Flash & Co. ablehne und schlichten Text bevorzuge. Zudem ist jede Überarbeitung und Veränderung juristisch riskant.
Am liebsten würde ich alles abschalten, wie es auch viele andere auf ähnliche Weise vom Markenrecht Heimgesuchte getan haben, zumal mich der ganze Mist ja nur Geld kostet und außer Ärger noch nie etwas eingebracht hat. Nur riskiere ich dann, daß einseitig die Darstellung meiner damaligen und leider auch noch heutigen Gegner aus Nordrhein-Westfalen Verbreitung findet. Also bleibt bis auf weiteres alles als Dokumentation erhalten.
Das bedeutet keineswegs, wie immer wieder vermutet wird, daß ich ein Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems bin. Allerdings bin ich deshalb noch lange nicht bereit, intime Dinge wie Briefe von Leuten, die mir vertrauen, mit wildfremden Menschen wie Intendanten oder ihren Mitarbeitern zu teilen. Briefe müssen Briefe bleiben und dürfen nicht einfach zu Rundfunk umdeklariert werden, nur weil es sich um elektronische statt Papierpost handelt oder Winkeladvokaten meinen, Markenrecht auf Internetadressen explizit mißbrauchend anwenden zu müssen.
Ich bin infolgedessen durchaus nicht dagegen, daß auch die öffentlich-rechtlichen Sender Webseiten haben, so wie jeder das Recht haben sollte, Webseiten haben zu dürfen, wenn er das möchte. Ich habe auch nichts dagegen, wenn sie dort Nachrichten präsentieren und dafür Gebührengelder benutzt werden. Was ich ablehne, ist einerseits, sich über das Markenrecht in wenigen Stunden in die Domains und damit den Datenstrom und das Leben fremder Leute einklinken zu wollen und deren E-Mails abzugreifen und zu konfiszieren, um so eigene Recherchekosten einzusparen - das ist infamer, als deren Telefon anzuzapfen und das gibt das Markenrecht auch eigentlich überhaupt nicht her! Andererseits lehne ich es auch ab, Internet mit Rundfunk gleichzusetzen und für den Internetzugang per se Rundfunkgebühren zu kassieren. "Das Internet" ist kein Massenmedium, nur weil auch solche das Internet als Übertragungsmedium nutzen können. Das heißt aber keinesfalls, daß ich Rundfunkgebühren an sich ablehne!
Wenn Sie ein CB-Funk-Gerät benutzen, dann ist das Funk, aber kein Rundfunk, obwohl durchaus mehr als eine Person zuhören kann, aber gedacht ist CB-Funk als Telekommunikation zwischen zwei Menschen. Rundfunksendungen sind dort sogar verboten. Im Amateurfunk ist es ebenso. Es wird folglich auch keine Rundfunkgebühr fällig. Ebenso nicht beim Polizeifunk, beim Betriebsfunk, oder wenn Sie zuhause ein Schnurlostelefon oder unterwegs Ihr Handy benutzen. Funk ist da nur ein technisches Prinzip, ein Trägermedium; ein Massenmedium ist aber nur der Rundfunk. Das Abhören Ihrer Telefongespräche durch Dritte ist strafbar, auch wenn Sie dabei ein öffentlich zugängliches Funkmedium nutzen. Nur weil es technisch möglich ist, ist es noch lange nicht erlaubt. Auch wenn der Postbote im Rahmen seiner Tätigkeit ohne Zweifel Ihre Postkarten lesen kann, so darf er deren Inhalt deshalb nicht anderen Leuten erzählen oder gar in der Zeitung veröffentlichen.
Wenn Sie einen Liebesbrief schreiben oder erhalten, so benutzt dieser zwar ebenso das Trägermedium Papier wie Ihre Tageszeitung, die ohne Zweifel ein Massenmedium ist – dennoch käme niemand auf die Idee, derartige private Briefe als Massenmedium einzustufen, nur weil sie Papier nutzen. Ebenso käme die Zeitung nicht auf die Idee, von Ihnen für Ihren Liebesbrief ein Abo einzufordern, weil Sie das Trägermedium Papier empfangen haben und dafür einen Briefkasten bereithalten, ein ohne Zweifel auch für Tageszeitungen geeignetes und verwendetes „Empfangsgerät“. Doch im Internet wollen einige Chefs in ARD und ZDF genau dies, und sich in ihrer Zuständigkeit keinesfalls auf den Empfang von Rundfunksendungen über das Internet beschränken, sondern eben auch für das Nutzen von E-Mail oder Chat kassieren.
Und wer aus den etablierten Medien des Internets verschwindet, wer sich neue, vermeintlich zu komplizierte, abgedrehte Spielwiesen sucht, wer E-Mail gegen ICQ, wer WWW gegen "Second Life" tauscht, hat auch nur eine Verschnaufpause, und dann kommen die Mediendinosaurier wieder, und wollen alles platttrampeln. Ja, die meisten ARD-Anstalten benehmen sich im Internet durchaus korrekt. Der westdeutsche Rundfunk macht mir aber nach wie vor Sorge: jetzt will er wieder mal als erster in "Second Life". Und was darauf folgt, kann sich wirklich jeder ausrechnen, der die bisherigen Online-Aktivitäten dieser Anstalt verfolgt hat: Das massenweise Einklagen fremder virtueller Grundstücke und Avatare, um auch in "Second Life" zu "expandieren", mit welchen dazu vergewaltigten Marken- und sonstigen Rechten auch immer, da finden die Winkeladvokaten des Senders schon Wege zu! :-(
Einige Politiker und Intendanten (es ist nicht mal die Mehrheit, aber sie haben dennoch ihre Ansicht durchgedrückt!) sehen bislang im Gegensatz zu mir und den meisten Leuten im Internet nicht ein Trägermedium wie Papier oder elektromagnetische Wellen (Funk, Licht), sondern ein Massenmedium. Um diese Differenz ging auch der hier dokumentierte Prozeß, auch wenn das seinerzeit nicht klar war. In diesem Punkt habe ich nach wie vor eine andere Meinung als meine Gegner. Im Gegensatz zu meiner Partnerin, der all das sehr nahe ging, will ich deshalb aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keinesfalls vernichtet sehen - er soll sich nur bitte endlich aus Dingen heraushalten, die ihn nichts angehen, wie eben konkret: definitiv nicht für ihn bestimmte vertrauliche E-Mail.
Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.
Wolf-Dieter Roth, DL2MCD, Frühjahr 2007
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Wichtiger
Hinweis: Diese Website ist eine mausfreie Zone, denn
die Maus ist dummerweise wieder mal ein eingetragenes Warenzeichen des
westdeutschen Rundfunks! Wie hoch die Lizenzgebühren von
Apple, Microsoft und Disney sein werden, wissen wir zwar nicht,
empfehlen zur Navigation auf unserer Website aber sicherheitshalber
statt der Maus Alternativen wie Trackball oder Touchpad. Übrigens:
"Monitor" hat sich der westdeutsche Rundfunk auch
als Marke eingetragen - wann folgen Tastatur und Drucker?
Inzwischen
hat sich allerdings unerwartet die Maus höchstpersönlich
in der Sache zu Wort gemeldet und sogar mich zum Lachen gebracht:
"Die
Maus erklärt das Fernsehen, das Internet und warum Leute
müde werden..." (
externer Link)
Offensichtlich
haben manche Kollegen bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten
einigen Humor. Soweit ich weiß, kommen diese Parodien,
von denen es auch noch viele andere gibt, vom Südwestrundfunk
und natürlich nicht vom westdeutschen Rundfunk